Wenn die Voraussetzungen zum Kompostieren nicht vorhanden sind, sollten die kompostierbaren Wertstoffe über die Grüngutabfuhr entsorgt werden. Zur Abfuhr zugelassen sind unter anderem:

Küchenabfälle:
Rüstabfälle von Gemüse und Obst, Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier, Balkon- und Topfpflanzen, Schnittblumen, Kleintiermist, Katzensand und Streue (nur biologisch abbaubarer Sand), Haushaltpapier.

Gartenabfälle:
Rasen-/Baumschnitt, gemischte Pflanzenreste, gemischter Gartenabraum, Friedhofabfälle, Hecken- und Böschungsmähgut, Laub, Christbäume.

Haus-Grüngutcontainer:
Das Grüngut ist ausschliesslich in den vorgeschriebenen Grüngut-Behälter bereit zu stellen.

Betriebs-Grüngutcontainer:
Für grössere Entsorgungsmengen wird ein 800 Liter Betriebscontainer empfohlen.

Gartenbündel:
Schnittgut gebündelt und verschnürt (keine Drähte) von maximal 150cm Länge und 20kg Gewicht.

Wichtiger Hinweis:
Kunststoffabfälle, Plastiksäcke, Glas, Metallwaren, Batterien, Altpapier etc. gehören nicht in die Grüngutabfuhr! Bitte halten Sie sich an die jeweiligen lokalen Bestimmungen und Vorschriften Ihrer Wohngemeinde.
 

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