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Wenn die Voraussetzungen zum Kompostieren nicht vorhanden sind, sollten die
kompostierbaren Wertstoffe über die Grüngutabfuhr entsorgt werden. Zur Abfuhr zugelassen sind unter anderem:
Küchenabfälle:
Rüstabfälle von Gemüse und Obst, Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier,
Balkon- und Topfpflanzen, Schnittblumen,
Kleintiermist, Katzensand und Streue (nur biologisch abbaubarer Sand),
Haushaltpapier.
Gartenabfälle:
Rasen-/Baumschnitt, gemischte Pflanzenreste, gemischter Gartenabraum,
Friedhofabfälle, Hecken- und Böschungsmähgut, Laub, Christbäume.
Haus-Grüngutcontainer:
Das Grüngut ist ausschliesslich in den vorgeschriebenen Grüngut-Behälter
bereit zu stellen.
Betriebs-Grüngutcontainer:
Für grössere Entsorgungsmengen wird ein 800 Liter Betriebscontainer
empfohlen.
Gartenbündel:
Schnittgut gebündelt und verschnürt (keine Drähte) von maximal 150cm Länge
und 20kg Gewicht.
Wichtiger Hinweis:
Kunststoffabfälle, Plastiksäcke, Glas, Metallwaren, Batterien,
Altpapier etc. gehören nicht in die Grüngutabfuhr!
Bitte halten Sie sich an die jeweiligen lokalen Bestimmungen
und Vorschriften Ihrer
Wohngemeinde.
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