|

Papiersammlung:
Papier ist zum grössten Teil wieder verwertbar. Der Recyclingprozess braucht
erheblich weniger Energie, als die Produktion von neuem Papier.
Da das
Papier vom Karton getrennt verarbeitet wird, muss es auch separat gesammelt
werden. Bündeln sie nur sauberes Papier ohne Kunststoffbeschichtung. Die
Bündel müssen kreuzweise verschnürt werden.
Folgende Sammelwaren dürfen im
Altpapier mitgegeben werden:
Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte ohne Beschichtung, Kataloge,
Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher
Nicht in die Separatsammlung,
sondern in den Kehricht gehören:
Kohlepapier, Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln
Bitte beachten Sie, dass das gesammelte Papier weder in Kartonschachteln
noch in Papier-Tragtaschen gestapelt werden darf.
Die genauen Daten für die
Papiersammlung können Sie der Agenda Ihrer Wohngemeinde entnehmen.
Kartonsammlung:
In Privathaushalten muss der Karton
gebündelt werden.
Bei Firmen kann das Karton in die dafür vorgesehene Gitterwagen
gestapelt und bereitgestellt werden.
Folgende Sammelwaren dürfen im
Karton mitgegeben werden:
Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie
Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons etc.
Übrigens: Sperrige Verpackungen
aus Karton (z.B. beim Kauf eines LCD-Fernsehers), können Sie gratis im
Verkaufsgeschäft zurücklassen oder auch später dorthin zurückbringen.
Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapackungen)
ist mit dem Kehricht
zu entsorgen. Bitte entnehmen Sie die genauen Daten für die Kartonsammlung
der Agenda Ihrer
Wohngemeinde.
|